Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören München

Musenbergstraße 32
81929 München
 
Telefon Sekretariat:   089/95728-3002
Telefonzentrale:   089/95728-0
Fax:   089/95728-3000
E-Mail:   sekretariat@fzhm.de
Homepage:   www.fzhm.de
Träger Schulaufwand:   Bezirk Oberbayern
Träger Personalaufwand:   Freistaat Bayern

Das Förderzentrum Hören München ist eine staatliche Einrichtung und umfasst folgende Abteilungen:
  • Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle (PAB)
  • Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
  • Grund- und Mittelschulstufe
Die Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle ist Ansprechpartner für Eltern mit Kindern mit Verdacht auf Hörbeeinträchtigung bzw. für hörgeschädigte Eltern gut hörender Kinder im gesamten Regierungsbezirk Oberbayern. Die Beratung ist kostenfrei. Die Beratungsstelle arbeitet eng mit den Frühförderstellen Hören zusammen und koordiniert die Mobilen Dienste (MSH und MSD-Hören) in Krippen, Kindergärten und Regelschulen. Der MSD-Hören unterstützt und fördert Integration und Inklusion hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen.
Die Schulvorbereitende Einrichtung nimmt Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Hören und Kommunikation sowie Kinder hörgeschädigter Eltern (CODA) im Alter von 3 bis 6 Jahren auf. Neben der Orientierung an den Bildungsangeboten der allgemeinen Kindergärten werden bei Bedarf manuelle Kommunikationsmittel unterstützend (Lautsprachbegleitende Gebärde) oder gleichberechtigt (Deutsche Gebärdensprache) eingesetzt.

Nach erfolgter Eingangsdiagnostik werden die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Sprachlerngruppen (www.fzhm.de) unterrichtet. Leichtgradig hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit guter Begabung können zusammen mit gut hörenden Kindern die Grundschulstufe am Förderzentrum Hören auch in 4 Jahren durchlaufen. Nach Abschluss der 4. Jahrgangsstufe ist je nach Begabung ein Übertritt in alle weiterführenden Schulen möglich. Die Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören führt nach dem Besuch der 9. Jahrgangsstufe wie die allgemeine Mittelschule auch zum Abschluss der Mittelschule oder auch zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Alle Klassenlehrkräfte sind Hörgeschädigtenpädagogen und alle Fachlehrkräfte der Einrichtung verfügen über eine langjährige Erfahrung im Unterrichten von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern.