Musenbergstraße 32 81929 München |
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Telefon Sekretariat: | 089/95728-3002 | |
Telefonzentrale: | 089/95728-0 | |
Fax: | 089/95728-3000 | |
E-Mail: | sekretariat@fzhm.de | |
Homepage: | www.fzhm.de | |
Träger Schulaufwand: | Bezirk Oberbayern | |
Träger Personalaufwand: | Freistaat Bayern |
Das Förderzentrum Hören München ist eine staatliche Einrichtung und umfasst folgende Abteilungen:
- Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle (PAB)
- Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
- Grund- und Mittelschulstufe
Die Schulvorbereitende Einrichtung nimmt Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Hören und Kommunikation sowie
Kinder hörgeschädigter Eltern (CODA) im Alter von 3 bis 6 Jahren auf. Neben der Orientierung an den Bildungsangeboten
der allgemeinen Kindergärten werden bei Bedarf manuelle Kommunikationsmittel unterstützend (Lautsprachbegleitende
Gebärde) oder gleichberechtigt (Deutsche Gebärdensprache) eingesetzt.
Nach erfolgter Eingangsdiagnostik werden die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Sprachlerngruppen (www.fzhm.de) unterrichtet. Leichtgradig hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit guter Begabung können zusammen mit gut hörenden Kindern die Grundschulstufe am Förderzentrum Hören auch in 4 Jahren durchlaufen. Nach Abschluss der 4. Jahrgangsstufe ist je nach Begabung ein Übertritt in alle weiterführenden Schulen möglich. Die Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören führt nach dem Besuch der 9. Jahrgangsstufe wie die allgemeine Mittelschule auch zum Abschluss der Mittelschule oder auch zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Alle Klassenlehrkräfte sind Hörgeschädigtenpädagogen und alle Fachlehrkräfte der Einrichtung verfügen über eine langjährige Erfahrung im Unterrichten von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern.
Nach erfolgter Eingangsdiagnostik werden die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Sprachlerngruppen (www.fzhm.de) unterrichtet. Leichtgradig hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit guter Begabung können zusammen mit gut hörenden Kindern die Grundschulstufe am Förderzentrum Hören auch in 4 Jahren durchlaufen. Nach Abschluss der 4. Jahrgangsstufe ist je nach Begabung ein Übertritt in alle weiterführenden Schulen möglich. Die Mittelschulstufe des Förderzentrums Hören führt nach dem Besuch der 9. Jahrgangsstufe wie die allgemeine Mittelschule auch zum Abschluss der Mittelschule oder auch zum Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Alle Klassenlehrkräfte sind Hörgeschädigtenpädagogen und alle Fachlehrkräfte der Einrichtung verfügen über eine langjährige Erfahrung im Unterrichten von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern.